Ruhestands-Visum

Ruhestands-Visum für das Königreich Thailand 


Was Sie über das thailändische Visum für den Ruhestand wissen müssen: 



Qualifikationen






zur Vorlage bei der thailändischen Immigration finden Sie hier.


Weitere, ggf. vorzulegende Unterlagen:*

Polizeiliches Führungszeugnis

Ärztliche Bescheinigung

Krankenversicherung


* Diese sind normalerweise nicht erforderlich, wenn der Visumantrag innerhalb Thailands eingereicht wird. In seltenen Fällen kann ein Beamter der thailändischen Botschaft oder des thailändischen Konsulats sie jedoch vor der Ausstellung des Visums anfordern.


Antragsverfahren für ein Ruhestandsvisum


Der Antrag auf ein thailändisches Ruhestandsvisum kann entweder in Ihrem Wohnsitzland oder in Thailand bearbeitet werden.


Alle oben genannten erforderlichen Dokumente müssen bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Land eingereicht werden.


Beantragung des Non-Immigrant OA-Visums in Ihrem Heimatland:

Alle oben genannten erforderlichen Dokumente müssen bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Land eingereicht werden.


Bitte beachten Sie, dass möglicherweise nicht alle thailändischen Botschaften oder Konsulate in Ihrem Land diese Art von Visum ausstellen können.


Hinweis: Für die Beantragung des Nichteinwanderungs – OA-Visums sind ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und eine jährliche Krankenversicherung erforderlich.


Beantragung des Nichteinwanderungsvisums O und Verlängerung in Thailand: 

Es ist erforderlich, dass Sie vor der Beantragung eines Ruhestandsvisums in Thailand bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in Ihrem Heimatland ein 60-tägiges Nichteinwanderungsvisum beantragen.


Der Ausländer mit einem Visum, Befreiungsstempel oder einem Touristenvisum kann dennoch ein Ruhestandsvisum beantragen, sofern der Ausländer bereits die Anforderungen für das O-Visum für Nichteinwanderer und für die Anträge auf Visumverlängerung um ein Jahr erfüllt hat. Dies kann bei der Einwanderungsbehörde in Thailand erfolgen.


90-Tage-Reporting

Inhaber eines Ruhestandsvisums müssen der Einwanderungsbehörde alle 90 Tage ihre aktuelle Wohnadresse mitteilen. Dies kann entweder per Post oder durch einen persönlichen Besuch bei der Einwanderungsbehörde erfolgen. Sie können auch die Dienste eines Vertreters in Anspruch nehmen, der dies in Ihrem Namen durch eine Vollmacht erledigt.